Sporthallentore
Einbaufertig für bauseitige Füllung
Das Hörmann Sporthallentor entspricht den Unfallverhütungsvorschriften „Schulen“ der gesetzlichen Unfallversicherung GUV-V S1. Das Torblatt ist ballwurfsicher nach DIN 18032-3 geprüft. Der Torrahmen besteht aus stabilen Rechteck-Rohren mit waagerechten Verstärkungsstreben und ist für eine bauseitige Füllung bestens vorbereitet. Gegengewichte und Anschlagdämpfer sorgen für sichere und spielend leichte Torbedienung.
Sporthallentore werden generell in der Öffnung angeschlagen und schließen mit der Hallen-Innenwand bündig ab. Sie schwingen weder beim Öffnen noch im geöffneten Zustand in die Halle hinein.
Als Familienunternehmen sind wir uns der Verantwortung für nachfolgende Generationen bewusst und bieten auf Kundenwunsch alle Produkte für den Objektbau optional CO2-neutral an. Damit besteht die Möglichkeit, mit der Kaufentscheidung die Kompensationskosten für verbleibende Emissionen zu übernehmen und so aktiv einen Beitrag zu leisten. Hörmann verfolgt mit der Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel, Emissionen zu reduzieren und zu vermeiden.
Gute Gründe für Sporthallentore von Hörmann
Bedienkomfort mit höchster Sicherheit