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Unternehmensnachrichten

Schörghuber: Nach DIN 18040 zertifitiert

Auf Barrierefreiheit geprüfte Türen

Türen sind verbindende und zugleich raumtrennende Elemente. Damit diese vor allem in öffentlichen Bauten nicht zu einer Barriere werden, verlangt der Gesetzgeber über die DIN 18040, dass Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein müssen. Um Architekten, Händlern und Verarbeitern auch in diesem Bereich Planungssicherheit zu bieten, hat Schörghuber als einer der ersten Hersteller auf Barrierefreiheit geprüfte und zertifizierte Türlösungen auf den Markt gebracht. Diese sind je nach Kombination mit allen Komponenten wie Türblatt, Zarge, Drücker, Schloss, Bänder, Türschließer und Bodendichtung in dem für dieses Nachweisverfahren akkreditierten Prüfinstitut für Bauelemente (PFB) geprüft worden. Dabei wurden die Bedienkräfte und -momente der Türen der Klasse 3 nach DIN EN 12217 und das Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 getestet. Diese geben Auskunft darüber, wie viel Kraft erforderlich ist, um eine Tür zu öffnen. Bei Brandschutztüren gilt dies beispielsweise auch gegen die Kraft eines Türschließers. Das Ergebnis des Prüfverfahrens: Alle von Schörghuber geprüften Türelemente haben die nach diesen Normen erforderliche Klasse und Größe 3 erreicht und gelten damit nach DIN 18040 nachweislich als barrierefrei. Wie alle Schörghuber-Produkte sind auch diese in ihrer Zusammenstellung nicht in Stein gemeißelt, sondern untereinander kombinierbar, sodass Funktionen wie Brand-, Rauch- und Schallschutz, verschiedene Zargenvarianten und Designs je nach Anforderung gewählt werden können. Als platzsparende und elegante Lösung eignen sich besonders die Schiebetüren von Schörghuber. Um auch hier die Anforderungen nach Barrierefreiheit zu erfüllen, bietet Schörghuber seine Schiebetüren ohne Bodenschwelle an. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen kann Schörghuber auf Anfrage des Architekten oder Planers barrierefreie Lösungen liefern, die sich durch eine visuell kontrastreiche Gestaltung der Oberflächen wie beispielsweise ein dunkles Türblatt mit heller Zarge von der Wand abheben. Entscheidend für die Zulassung als barrierefreie Tür sind neben Größe und Gewicht die Anzahl an Dichtungen und die Art der Beschläge. Durch die vielen Kombinations- und Anwendungsmöglichkeiten eignet sich der Einsatz der Türen überall dort, wo es auf Barrierefreiheit ankommt: etwa in Büro- und Verwaltungsgebäuden, Hotels, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Schulen oder im privaten und öffentlichen Wohnungsbau. Zwar sind auch Türkomponenten anderer Hersteller auf Barrierefreiheit geprüft, jedoch oftmals nicht in Kombination mit anderen Bauteilen wie Schlössern oder Bodendichtungen. Ob die Türen dann im eingebauten Zustand die für barrierefreie Produkte vorgeschriebene Bedienkraft einhalten, ist ungewiss und kann – anders als bei den als barrierefrei geprüften Türen von Schörghuber – nicht gewährleistet werden. Sollte es somit zu einer nachträglichen Prüfung kommen und festgestellt werden, dass die Türelemente als Ganzes nicht die barrierefreien Anforderungen nach DIN 18040 erfüllen, müssen diese gegebenenfalls kosten- und zeitaufwendig nachgerüstet oder ausgetauscht und neue Elemente eingebaut werden. Planungssicherheit im barrierefreien Bauen haben Architekten, Händler und Verarbeiter somit nur mit als Element geprüften Türlösungen, wie es beispielsweise bei Schörghuber der Fall ist.

Auf Barrierefreiheit geprüfte und zertifizierte Türen von Schörghuber.
Barrierefreie Schiebetüren: Schörghuber verzichtet auf die Bodenschwelle.
Bei Schörghuber ist das komplette Türelement zertifiziert und nicht nur einzelne Komponenten wie die Beschläge.
Schörghuber bietet Architekten und Planern auf seiner Homepage ein Ausschreibungs- und Kalkulationsprogramm „FormCalc“ an, mit dem schnell und einfach barrierefreie Türelemente konfiguriert werden können.
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