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mungen zu Sicherheit, Windlast und
Wärmedämmung muss sich der
Hersteller von unabhängigen Prüfin-
stituten bestätigen lassen. Bei der
Neuinstallation einer Toranlage inklu-
sive Tor und Antrieb ein und des-
selben Herstellers bedeutet das
beispielsweise:
– Beide Komponenten sind zusammen
nach der Bauproduktrichtlinie geprüft,
– Das Tor ist mit einem CE-Zeichen
ausgestattet,
– Dem Antrieb liegt eine EG-Konfor-
mitätserklärung bei. Sie bestätigt,
dass die vorliegende Kombination aus
Tor und Antrieb geprüft wurde,
– Der Toranlage liegt eine Anleitung
für Montage, Betrieb, Wartung und
Demontage bei.
Durch die mitgelieferten Dokumen-
tationen können sich Planer und
Fachhändler in diesem Fall darauf
verlassen, dass das Tor einwandfrei
den Bestimmungen der neuen Norm
entspricht. Der ausführende Betrieb
ist selbstverständlich nach wie vor für
die korrekte Montage verantwortlich.
Ähnliches gilt auch für den Fall, dass
ein Garagentor mit einem Antrieb des
gleichen Herstellers nachgerüstet
wird.
Höherer Aufwand für Montagebetrieb
durch Produkte unterschiedlicher
Hersteller
Wenn Tor und Antrieb von unter-
schiedlichen Herstellern vorliegen,
erhöhen sich Aufwand und auch
Haftungsrahmen für den Montage-
betrieb erheblich. Grundlage dafür ist
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UNTERNEHMENS-
NACHRICHTEN
2. NEUE SICHERHEITS-
NORM EN13241-1 FÜR
GARAGEN- UND
INDUSTRIETORE
Seit dem 01. Mai 2005 gilt die neue
Europanorm 13241-1. Im Rahmen der
europäischen Harmonisierung fasst
sie alle nationalen Einzelnormen für
Tore zusammen.
Die Norm beschreibt Sicherheits- und
Leistungsanforderungen für alle kraft-
und handbetätigten Tore im gewerbli-
chen und privaten Nutzungsbereich,
die für den Zugangsbereich von Per-
sonen vorgesehen sind. Das grundle-
gende Ziel der Norm ist der Schutz
von Personen. Hier geht es vor allem
Sicherheitsstandards wie
Fingerklemmschutz (Bild 2.1),
Absturzsicherung (Bild 2.2) oder
Eingreifschutz (Bild 2.3).
Die zentrale Frage im Schadenfall
oder bei Unfällen lautet stets, wer für
den einwandfreien Betrieb des
Torsystems verantwortlich ist. Für den
Fall, dass der Betreiber ordnungs-
gemäße Wartungen durchgeführt hat,
kommen dafür drei Beteiligte in Frage:
Hersteller, Planer und Verarbeiter.
Der Hersteller liefert die geforderten
Voraussetzungen
Der Hersteller ist maßgeblich dafür
verantwortlich, die Vorgaben der
neuen Tornormen in die Praxis umzu-
setzen. Die darin geforderten Bestim-
1. HÖRMANN-GRUPPE
WÄCHST WEITER
Entgegen dem allgemeinen Trend in
der Baubranche hat Hörmann in den
letzten beiden Jahren Umsatz und
Mitarbeiterzahl deutlich gesteigert.
Erstmals beschäftigt die Hörmann-
Gruppe nun mehr als 5000 Arbeitneh-
mer weltweit. Das Plus ist vor allem
den Aktivitäten auf ausländischen
Märkten zu verdanken.
Der Gruppenumsatz wuchs von rund
750 Millionen Euro in 2003 auf 800
Millionen Euro in 2004. Dabei stieg der
Auslandsanteil auf über 40 Prozent.
Außerhalb Deutschlands ist Hörmann
mittlerweile auf 25 internationalen
Märkten mit eigenen Vertriebs-
gesellschaften und in mehr als 30 wei-
teren Ländern mit Hörmann-Partnern
präsent. In Rumänien wurde 2004 eine
neue Niederlassung eröffnet und in
Tschechien ein neuer und größerer
Standort bei Prag. Ein neues Werk
wird im Herbst 2005 seine Produktion
in Polen aufnehmen.
Dennoch beurteilt Hörmann auch die
Bedeutung des heimischen Marktes
positiv. Dennoch beurteilt Hörmann
auch die Bedeutung des heimischen
Marktes positiv und sieht Deutschland
nach wie vor als Taktgeber bei For-
schung und Entwicklung und damit als
maßgeblich für seine internationale
Innovations- und Qualitätsführer-
schaft.
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