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mungen zu Sicherheit, Windlast und

Wärmedämmung muss sich der

Hersteller von unabhängigen Prüfin-

stituten bestätigen lassen. Bei der

Neuinstallation einer Toranlage inklu-

sive Tor und Antrieb ein und des-

selben Herstellers bedeutet das

beispielsweise:

– Beide Komponenten sind zusammen

nach der Bauproduktrichtlinie geprüft,

– Das Tor ist mit einem CE-Zeichen

ausgestattet,

– Dem Antrieb liegt eine EG-Konfor-

mitätserklärung bei. Sie bestätigt,

dass die vorliegende Kombination aus

Tor und Antrieb geprüft wurde,

– Der Toranlage liegt eine Anleitung

für Montage, Betrieb, Wartung und

Demontage bei.

Durch die mitgelieferten Dokumen-

tationen können sich Planer und

Fachhändler in diesem Fall darauf

verlassen, dass das Tor einwandfrei

den Bestimmungen der neuen Norm

entspricht. Der ausführende Betrieb

ist selbstverständlich nach wie vor für

die korrekte Montage verantwortlich.

Ähnliches gilt auch für den Fall, dass

ein Garagentor mit einem Antrieb des

gleichen Herstellers nachgerüstet

wird.

Höherer Aufwand für Montagebetrieb

durch Produkte unterschiedlicher

Hersteller

Wenn Tor und Antrieb von unter-

schiedlichen Herstellern vorliegen,

erhöhen sich Aufwand und auch

Haftungsrahmen für den Montage-

betrieb erheblich. Grundlage dafür ist

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UNTERNEHMENS-

NACHRICHTEN

2. NEUE SICHERHEITS-

NORM EN13241-1 FÜR

GARAGEN- UND

INDUSTRIETORE

Seit dem 01. Mai 2005 gilt die neue

Europanorm 13241-1. Im Rahmen der

europäischen Harmonisierung fasst

sie alle nationalen Einzelnormen für

Tore zusammen.

Die Norm beschreibt Sicherheits- und

Leistungsanforderungen für alle kraft-

und handbetätigten Tore im gewerbli-

chen und privaten Nutzungsbereich,

die für den Zugangsbereich von Per-

sonen vorgesehen sind. Das grundle-

gende Ziel der Norm ist der Schutz

von Personen. Hier geht es vor allem

Sicherheitsstandards wie

Fingerklemmschutz (Bild 2.1),

Absturzsicherung (Bild 2.2) oder

Eingreifschutz (Bild 2.3).

Die zentrale Frage im Schadenfall

oder bei Unfällen lautet stets, wer für

den einwandfreien Betrieb des

Torsystems verantwortlich ist. Für den

Fall, dass der Betreiber ordnungs-

gemäße Wartungen durchgeführt hat,

kommen dafür drei Beteiligte in Frage:

Hersteller, Planer und Verarbeiter.

Der Hersteller liefert die geforderten

Voraussetzungen

Der Hersteller ist maßgeblich dafür

verantwortlich, die Vorgaben der

neuen Tornormen in die Praxis umzu-

setzen. Die darin geforderten Bestim-

1. HÖRMANN-GRUPPE

WÄCHST WEITER

Entgegen dem allgemeinen Trend in

der Baubranche hat Hörmann in den

letzten beiden Jahren Umsatz und

Mitarbeiterzahl deutlich gesteigert.

Erstmals beschäftigt die Hörmann-

Gruppe nun mehr als 5000 Arbeitneh-

mer weltweit. Das Plus ist vor allem

den Aktivitäten auf ausländischen

Märkten zu verdanken.

Der Gruppenumsatz wuchs von rund

750 Millionen Euro in 2003 auf 800

Millionen Euro in 2004. Dabei stieg der

Auslandsanteil auf über 40 Prozent.

Außerhalb Deutschlands ist Hörmann

mittlerweile auf 25 internationalen

Märkten mit eigenen Vertriebs-

gesellschaften und in mehr als 30 wei-

teren Ländern mit Hörmann-Partnern

präsent. In Rumänien wurde 2004 eine

neue Niederlassung eröffnet und in

Tschechien ein neuer und größerer

Standort bei Prag. Ein neues Werk

wird im Herbst 2005 seine Produktion

in Polen aufnehmen.

Dennoch beurteilt Hörmann auch die

Bedeutung des heimischen Marktes

positiv. Dennoch beurteilt Hörmann

auch die Bedeutung des heimischen

Marktes positiv und sieht Deutschland

nach wie vor als Taktgeber bei For-

schung und Entwicklung und damit als

maßgeblich für seine internationale

Innovations- und Qualitätsführer-

schaft.

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