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die in der neuen Europanorm unter
Punkt sechs ausgeführte, so genann-
te „Konformitätsbewertung“. Darin
heißt es: „Wird ein Tor erst vor Ort
aus Produkten verschiedener Herstel-
ler oder Lieferanten gefertigt, so gilt
der für den Einbau Verantwortliche
nach dieser Europäischen Norm als
Hersteller.“
Die Empfehlung lautet hier ganz klar:
besser auf Tor und Antrieb von einem
Hersteller zurückgreifen. Das gilt
auch für die Nachrüstung des Tores
mit einem Antrieb.
Torplanung erfordert intensive
Vorbereitung
Auch der Planer muss über die
Einzelheiten der neuen Europanorm
im Bilde sein, will er gewährleisten,
dass die ausgewählten Tortypen und
Antriebe normkonform sind. Dabei
gibt es einige Leistungseigenschaften
zu beachten. Denn welches Tor tat-
sächlich am Ende zum Einsatz kommt,
hängt vor allem von den örtlichen Ge-
gebenheiten und den Bedürfnissen
des Betreibers ab. Planer müssen
also bereits im Vorfeld einige Fragen
klären, die unter Umständen relevant
für die Einhaltung der Europanorm
sein können, zum Beispiel:
– Müssen Maßnahmen zur Schall-
dämmung ergriffen werden (etwa bei
Tiefgaragentoren, die unterhalb von
Wohneinheiten eingesetzt werden)?
– Sind die Tore besonderen
Windlasten ausgesetzt (zum Beispiel
durch Zugluft bei Hallen, die an meh-
reren Seiten Zugänge besitzen)?
2.1
2.2
2.3
– Müssen die Tore mit bestimmten
Wärmedämmungseigenschaften aus-
gestattet sein (dies ist zum Beispiel
relevant für Kühlhäuser)?
Wenn bei der Modernisierung von
gewerblichen Objekten wie Hallen
alte, handbetätigte Tore mit neuen
Antrieben nachgerüstet werden sol-
len, kommen erneut die Konformitäts-
anforderungen der neuen Europa-
norm ins Spiel. Fehlt die normgerech-
te Abstimmung von Tor und Antrieb,
ist das mit hohem Zeitaufwand und
damit mit Mehrkosten verbunden.
Neue Europanorm – Das bietet
Hörmann seinen Partnern
Um seine Partner vor Ort bei der
Umsetzung der neuen Tornorm zu
unterstützen, hält Hörmann einige
Serviceleistungen bereit:
– Schulungen zum Thema EN 13241-1.
– Umfangreiches Informationsmaterial
zur neuen Norm.
– Alle notwendigen Dokumentationen
inklusive Konformitätserklärung liegen
den neuen Toren und Antrieben bei.
– Auch bei der Nachrüstung eines
Hörmann Antriebes an ein bereits
montiertes Hörmann-Tor, das vor dem
01.05.2004 eingebaut wurde, trägt der
Montagebetrieb die kleinstmögliche
Verantwortung der korrekten
Montage.
– Zur Überprüfung von Garagen-
Schwing- und Sectionaltoren bietet
Hörmann unter
www.hoermann.deausführliche Sicherheits-Checklisten
zum Download an.
– Darüber hinaus bieten Hörmann-
Fachhändler einen kostenlosen
Sicherheits-Check für alte Garagen-
tore an.