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die in der neuen Europanorm unter

Punkt sechs ausgeführte, so genann-

te „Konformitätsbewertung“. Darin

heißt es: „Wird ein Tor erst vor Ort

aus Produkten verschiedener Herstel-

ler oder Lieferanten gefertigt, so gilt

der für den Einbau Verantwortliche

nach dieser Europäischen Norm als

Hersteller.“

Die Empfehlung lautet hier ganz klar:

besser auf Tor und Antrieb von einem

Hersteller zurückgreifen. Das gilt

auch für die Nachrüstung des Tores

mit einem Antrieb.

Torplanung erfordert intensive

Vorbereitung

Auch der Planer muss über die

Einzelheiten der neuen Europanorm

im Bilde sein, will er gewährleisten,

dass die ausgewählten Tortypen und

Antriebe normkonform sind. Dabei

gibt es einige Leistungseigenschaften

zu beachten. Denn welches Tor tat-

sächlich am Ende zum Einsatz kommt,

hängt vor allem von den örtlichen Ge-

gebenheiten und den Bedürfnissen

des Betreibers ab. Planer müssen

also bereits im Vorfeld einige Fragen

klären, die unter Umständen relevant

für die Einhaltung der Europanorm

sein können, zum Beispiel:

– Müssen Maßnahmen zur Schall-

dämmung ergriffen werden (etwa bei

Tiefgaragentoren, die unterhalb von

Wohneinheiten eingesetzt werden)?

– Sind die Tore besonderen

Windlasten ausgesetzt (zum Beispiel

durch Zugluft bei Hallen, die an meh-

reren Seiten Zugänge besitzen)?

2.1

2.2

2.3

– Müssen die Tore mit bestimmten

Wärmedämmungseigenschaften aus-

gestattet sein (dies ist zum Beispiel

relevant für Kühlhäuser)?

Wenn bei der Modernisierung von

gewerblichen Objekten wie Hallen

alte, handbetätigte Tore mit neuen

Antrieben nachgerüstet werden sol-

len, kommen erneut die Konformitäts-

anforderungen der neuen Europa-

norm ins Spiel. Fehlt die normgerech-

te Abstimmung von Tor und Antrieb,

ist das mit hohem Zeitaufwand und

damit mit Mehrkosten verbunden.

Neue Europanorm – Das bietet

Hörmann seinen Partnern

Um seine Partner vor Ort bei der

Umsetzung der neuen Tornorm zu

unterstützen, hält Hörmann einige

Serviceleistungen bereit:

– Schulungen zum Thema EN 13241-1.

– Umfangreiches Informationsmaterial

zur neuen Norm.

– Alle notwendigen Dokumentationen

inklusive Konformitätserklärung liegen

den neuen Toren und Antrieben bei.

– Auch bei der Nachrüstung eines

Hörmann Antriebes an ein bereits

montiertes Hörmann-Tor, das vor dem

01.05.2004 eingebaut wurde, trägt der

Montagebetrieb die kleinstmögliche

Verantwortung der korrekten

Montage.

– Zur Überprüfung von Garagen-

Schwing- und Sectionaltoren bietet

Hörmann unter

www.hoermann.de

ausführliche Sicherheits-Checklisten

zum Download an.

– Darüber hinaus bieten Hörmann-

Fachhändler einen kostenlosen

Sicherheits-Check für alte Garagen-

tore an.