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Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ sieben PPP-
Modelle, die nachfolgend kurz skizziert werden sollen
1)
.
– Das PPP-Erwerbermodell (Vertragsmodell I) ist für den
schlüsselfertigen Bau oder die Sanierung von Gebäuden
vorgesehen, die anschließend betrieben werden. Während
der 20 bis 30-jährigen Vertragslaufzeit ist der
Auftragnehmer Eigentümer des Vertragsobjektes. Der
Eigentumsübergang auf die öffentliche Hand findet in der
Regel erst nach Abschluss der Betriebsphase statt.
– Beim PPP-FMLeasingmodell (Vertragsmodell II) werden
die Objekte errichtet oder saniert und an den Auftraggeber
verleast. Ein wesentlicher Unterschied zu den herkömmli-
chen Formen des Immobilienleasing besteht darin, dass
der Auftragnehmer Betreiberleistungen über eine Laufzeit
von 20 bis 30 Jahren erbringt. Derartige Verträge können
mit einer Kaufoption oder einer Mietverlängerungsoption
ausgestattet sein, so dass das Eigentum nur dann auf die
öffentliche Hand übergeht, wenn diese am Ende der
Vertragslaufzeit von ihrer Kaufoption Gebrauch macht.
– Das PPP-Vermietungsmodell (Vertragsmodell III) ist ähn-
lich wie das Leasingmodell aufgebaut. Unterschiede erge-
ben sich insbesondere in der Berechnung des
Objektpreises bei Ausübung der Kaufoption und in der
Entgeltkalkulation.
– Das PPP-Inhabermodell (Vertragsmodell IV) beinhaltet
die Erstellung oder Sanierung von Objekten einschließlich
Unterhaltung und Betrieb über einen Zeitraum von 15 bis 25
Jahren oder noch länger. Das Eigentum am Vertragsobjekt
verbleibt während der Vertragslaufzeit bei der öffentlichen
Hand. Die private Seite erbringt Leistungen in den
Bereichen Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung und
Betrieb und erhält mit Abschluss der Bauphase ein regel-
PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP IM HOCHBAU:
EIN NEUES GESCHÄFTSFELD FÜR ARCHITEKTEN
Public Private Partnerships (PPP) haben in einigen
europäischen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien
und Frankreich bereits eine längere Tradition. In den letz-
ten Jahren schlossen sich immer mehr europäische
Staaten dem PPP-Gedanken an.
Im deutschen Hochbau waren insbesondere Schulen,
Gefängnisse und Verwaltungsgebäude in Planung oder in
begrenzter Realisation. Die ersten PPP-Verträge wurden
für Schulprojekte (zum Beispiel in Monheim am Rhein, im
Rhein-Erft-Kreis sowie im Kreis Offenbach) und Verwal-
tungsgebäude (etwa das Rathaus Gladbeck und das
Kreishaus Unna) bereits abgeschlossen. Die Umsetzung
von Justizvollzugsanstalten und Gerichtszentren, etwa in
Chemnitz, ist derzeit noch in einem frühen Stadium.
Krankenhausprojekte werden in Deutschland nur zögerlich
als PPP realisiert, da in diesem Bereich eher eine
Privatisierungstendenz zu beobachten ist. In Münster
wurde jedoch angedacht, den Masterplanes für das
Universitätsklinikum mittels PPP umzusetzen.
PPP-Begriff und Vertragsmodelle
Unter PPP werden langfristige Kooperationen zwischen
öffentlicher Hand und Privatwirtschaft verstanden, deren
Zweck die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist. Damit aus
der Zusammenarbeit Effizienzzuwächse entstehen können,
ist die optimale Risikoallokation zwischen öffentlichem und
privatem Partner ein bedeutender Faktor. Dabei gilt die
Grundregel, dass das jeweilige Risiko die Partei tragen soll,
die es am besten managen kann. In Bezug auf die vertragli-
che Regelung zwischen öffentlicher Hand und privatem
Konsortium beschreibt das vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebene
Deutschland leidet, vornehm ausgedrückt, unter dem Investitionsstau der öffentlichen
Hand. Public Private Partnerships, kurz: PPP, sollen künftig Abhilfe schaffen.
Erste Erfahrungen in Schulprojekten wurden bereits gemacht. Auf die Planer kommen
mit PPP neue Herausforderungen zu. Denn gerade hier gilt der Grundsatz: Je früher
alle Beteiligten in die Planung einbezogen werden, desto mehr Geld lässt sich sparen.