Background Image
Previous Page  4 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 4 / 36 Next Page
Page Background

4

Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ sieben PPP-

Modelle, die nachfolgend kurz skizziert werden sollen

1)

.

– Das PPP-Erwerbermodell (Vertragsmodell I) ist für den

schlüsselfertigen Bau oder die Sanierung von Gebäuden

vorgesehen, die anschließend betrieben werden. Während

der 20 bis 30-jährigen Vertragslaufzeit ist der

Auftragnehmer Eigentümer des Vertragsobjektes. Der

Eigentumsübergang auf die öffentliche Hand findet in der

Regel erst nach Abschluss der Betriebsphase statt.

– Beim PPP-FMLeasingmodell (Vertragsmodell II) werden

die Objekte errichtet oder saniert und an den Auftraggeber

verleast. Ein wesentlicher Unterschied zu den herkömmli-

chen Formen des Immobilienleasing besteht darin, dass

der Auftragnehmer Betreiberleistungen über eine Laufzeit

von 20 bis 30 Jahren erbringt. Derartige Verträge können

mit einer Kaufoption oder einer Mietverlängerungsoption

ausgestattet sein, so dass das Eigentum nur dann auf die

öffentliche Hand übergeht, wenn diese am Ende der

Vertragslaufzeit von ihrer Kaufoption Gebrauch macht.

– Das PPP-Vermietungsmodell (Vertragsmodell III) ist ähn-

lich wie das Leasingmodell aufgebaut. Unterschiede erge-

ben sich insbesondere in der Berechnung des

Objektpreises bei Ausübung der Kaufoption und in der

Entgeltkalkulation.

– Das PPP-Inhabermodell (Vertragsmodell IV) beinhaltet

die Erstellung oder Sanierung von Objekten einschließlich

Unterhaltung und Betrieb über einen Zeitraum von 15 bis 25

Jahren oder noch länger. Das Eigentum am Vertragsobjekt

verbleibt während der Vertragslaufzeit bei der öffentlichen

Hand. Die private Seite erbringt Leistungen in den

Bereichen Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung und

Betrieb und erhält mit Abschluss der Bauphase ein regel-

PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP IM HOCHBAU:

EIN NEUES GESCHÄFTSFELD FÜR ARCHITEKTEN

Public Private Partnerships (PPP) haben in einigen

europäischen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien

und Frankreich bereits eine längere Tradition. In den letz-

ten Jahren schlossen sich immer mehr europäische

Staaten dem PPP-Gedanken an.

Im deutschen Hochbau waren insbesondere Schulen,

Gefängnisse und Verwaltungsgebäude in Planung oder in

begrenzter Realisation. Die ersten PPP-Verträge wurden

für Schulprojekte (zum Beispiel in Monheim am Rhein, im

Rhein-Erft-Kreis sowie im Kreis Offenbach) und Verwal-

tungsgebäude (etwa das Rathaus Gladbeck und das

Kreishaus Unna) bereits abgeschlossen. Die Umsetzung

von Justizvollzugsanstalten und Gerichtszentren, etwa in

Chemnitz, ist derzeit noch in einem frühen Stadium.

Krankenhausprojekte werden in Deutschland nur zögerlich

als PPP realisiert, da in diesem Bereich eher eine

Privatisierungstendenz zu beobachten ist. In Münster

wurde jedoch angedacht, den Masterplanes für das

Universitätsklinikum mittels PPP umzusetzen.

PPP-Begriff und Vertragsmodelle

Unter PPP werden langfristige Kooperationen zwischen

öffentlicher Hand und Privatwirtschaft verstanden, deren

Zweck die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist. Damit aus

der Zusammenarbeit Effizienzzuwächse entstehen können,

ist die optimale Risikoallokation zwischen öffentlichem und

privatem Partner ein bedeutender Faktor. Dabei gilt die

Grundregel, dass das jeweilige Risiko die Partei tragen soll,

die es am besten managen kann. In Bezug auf die vertragli-

che Regelung zwischen öffentlicher Hand und privatem

Konsortium beschreibt das vom Bundesministerium für

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebene

Deutschland leidet, vornehm ausgedrückt, unter dem Investitionsstau der öffentlichen

Hand. Public Private Partnerships, kurz: PPP, sollen künftig Abhilfe schaffen.

Erste Erfahrungen in Schulprojekten wurden bereits gemacht. Auf die Planer kommen

mit PPP neue Herausforderungen zu. Denn gerade hier gilt der Grundsatz: Je früher

alle Beteiligten in die Planung einbezogen werden, desto mehr Geld lässt sich sparen.