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mäßig von der öffentlichen Hand zu zahlendes Entgelt, das
sämtliche Kosten für Investition und Betrieb abdeckt.
Dieses Vertragsmodell, das auch als Betreibermodell
bezeichnet wird, liegt dem nachfolgend skizzierten PPP-
Schulprojekt der Stadt Monheim am Rhein zugrunde.
– Das PPP-Contractingmodell (Vertragsmodell V) bezieht
sich nicht auf vollständige Gebäude, sondern ist auf tech-
nische Anlagen und technische Anlagenteile beschränkt.
Diese werden (ein-)gebaut oder energiewirtschaftlich opti-
miert und anschließend über 5 bis 15 Jahre betrieben. Das
Eigentum an den technischen Anlagen liegt bei der öffentli-
chen Hand, da diese Grundstückseigentümerin ist.
– Dem PPP-Konzessionsmodell kommt als Vertragsmodell
VI eine Sonderstellung zu. Hierbei wird der Auftragnehmer
in der Regel nicht durch ein Entgelt des Auftraggebers ver-
gütet, sondern erhält das Recht zur Drittnutzerfinanzierung.
Demzufolge deckt er seine Kosten in der Regel über
Entgelte, die Dritte für die Benutzung zahlen. Dieses
Vertragsmodell kann grundsätzlich auch mit den Modellen I
bis IV kombiniert werden.
– Das PPP-Gesellschaftsmodell ist ähnlich wie das PPP-
Konzessionsmodell eine Modellvariante. Es beinhaltet die
Beteiligung der öffentlichen Hand als Mitgesellschafter an
der PPP-Projektgesellschaft des Auftragnehmers.
Circuit Park Zandvoort
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Peter Wahl
, Dipl.-Ing.Architekt, Geschäftsführer und
Partner bei Tilke GmbH Ingenieure und Architekten
Autoren: Prof. Dr. Dieter Jacob und Constanze Stuhr,
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Baubetriebslehre,
Technische Universität Freiberg
Die sieben PPP-Vertragsmodelle aus dem Gutachten „PPP im öffentlichen
Hochbau“ des Bundesbauministeriums
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