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mäßig von der öffentlichen Hand zu zahlendes Entgelt, das

sämtliche Kosten für Investition und Betrieb abdeckt.

Dieses Vertragsmodell, das auch als Betreibermodell

bezeichnet wird, liegt dem nachfolgend skizzierten PPP-

Schulprojekt der Stadt Monheim am Rhein zugrunde.

– Das PPP-Contractingmodell (Vertragsmodell V) bezieht

sich nicht auf vollständige Gebäude, sondern ist auf tech-

nische Anlagen und technische Anlagenteile beschränkt.

Diese werden (ein-)gebaut oder energiewirtschaftlich opti-

miert und anschließend über 5 bis 15 Jahre betrieben. Das

Eigentum an den technischen Anlagen liegt bei der öffentli-

chen Hand, da diese Grundstückseigentümerin ist.

– Dem PPP-Konzessionsmodell kommt als Vertragsmodell

VI eine Sonderstellung zu. Hierbei wird der Auftragnehmer

in der Regel nicht durch ein Entgelt des Auftraggebers ver-

gütet, sondern erhält das Recht zur Drittnutzerfinanzierung.

Demzufolge deckt er seine Kosten in der Regel über

Entgelte, die Dritte für die Benutzung zahlen. Dieses

Vertragsmodell kann grundsätzlich auch mit den Modellen I

bis IV kombiniert werden.

– Das PPP-Gesellschaftsmodell ist ähnlich wie das PPP-

Konzessionsmodell eine Modellvariante. Es beinhaltet die

Beteiligung der öffentlichen Hand als Mitgesellschafter an

der PPP-Projektgesellschaft des Auftragnehmers.

Circuit Park Zandvoort

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Peter Wahl

, Dipl.-Ing.Architekt, Geschäftsführer und

Partner bei Tilke GmbH Ingenieure und Architekten

Autoren: Prof. Dr. Dieter Jacob und Constanze Stuhr,

Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Baubetriebslehre,

Technische Universität Freiberg

Die sieben PPP-Vertragsmodelle aus dem Gutachten „PPP im öffentlichen

Hochbau“ des Bundesbauministeriums

1)